Die Mischung macht es aus...
Frei finanzierte und geförderte Wohnungen unter einem Dach
Die von LTG Wohnen projektierten Genossenschaften haben in der Regel auch einen Anteil an geförderten Wohnungen; ca. 30 % der Wohnungen werden über die günstigen Konditionen der Förderbanken finanziert.
Beispiel
Ein alleinlebender Angestellter mit Nettoeinkommen von knapp 1.800 Euro bekommt einen Wohnberechtigungsschein .
Genauso erhält ihn die dreiköpfige Familie mit einem Nettoeinkommen von 2.900 Euro.
Wohnen als Grundbedürfnis soll für Menschen aller Einkommensgruppen sicher möglich sein. Wenn das eigene Einkommen aber nicht ausreicht, eine Wohnung zu mieten, greift die soziale Wohnraumförderung. Sie ermöglicht über günstige Finanzierungsmittel reduzierte Mieten. Unsere Genossenschaften wenden diese Instrumente an, um auch Menschen mit niedrigem Einkommen die Mitgliedschaft zu ermöglichen.
Auf der Webseite des Landes Schleswig-Holstein wird eingeschätzt, dass mehr als 30% der Menschen des Landes einen Anspruch auf eine geförderte Mietwohnung haben. Anspruchsberechtigt sind alle, die unter die entsprechenden gesetzlichen Einkommensgrenzen fallen. Das können Beschäftigte aus bestimmten Einkommensgruppen unterschiedlicher Berufe sein, z.B. Pflegekräfte, Polizei, Erzieherinnen und Erzieher oder auch Studierende sowie ältere Menschen mit entsprechenden Rentenbezügen.
Notwendig für den Nachweis der Anspruchsberechtigung ist der Wohnberechtigungsschein (WBS). Den erteilt auf Antrag und nach Prüfung der Einkommensverhältnisse die örtliche Gemeinde. Vermietet werden die Wohnungen von der Genossenschaft, eine Zuweisung durch die Gemeinde erfolgt nicht.
Konkrete Informationen zum System der Anspruchsberechtigung liefern sowohl die IBSH als auch das Land auf ihren jeweiligen Internetseiten.