Mitglied einer Genossenschaft
Als Mitglied ihrer Genossenschaft sind sie Teil einer starken Gemeinschaft.
Mit der Mitgliedschaft bekommen Sie den Zugang zu ihrer Wunschwohnung. Was ist dafür zu tun und welche anderen Vorteile hat die Mitgliedschaft?
Mitglied werden? Wie geht das ?
Wenn Sie mit uns in Kontakt treten, liegt die Planung für das Haus bereits vor. Sie entscheiden sich dann für eine konkrete Wohnung und treten der Genossenschaft als Mitglied bei.
Mit dem Betritt muss für diese Wohnung die Einlage gezahlt werden, die 20 – 30 % der Herstellungskosten der Wohnung entspricht. Je größer also die ausgewählte Wohnung, desto höher auch die Einlage zu Beginn.
Für die ausgewählte Wohnung bekommen Sie das Nutzungsrecht. Damit wohnen Sie sicher, Eigenbedarfskündigungen z.B. sind gar nicht möglich. Mit Beginn der Wohnphase wird dann das monatliche Nutzungsentgelt gezahlt. Die entstehende Gemeinschaft der Mitglieder wird regelmäßig über den Fortgang des Projekts informiert.
Wert der Einlage
Die Einlage bleibt bestehen. Sie ist ein Teil des Kapitals der Genossenschaft. Falls ein Mitglied die Genossenschaft verlassen will, wird die Einlage nach den Regeln der Satzung und innerhalb der in der Satzung geregelten Frist zurückgezahlt. Die Einlage ist vererbbar.
Mitgliedschaft beenden – wie geht das ?
Nichts ist für immer. Sofern die persönlichen Lebensumstände das Beenden der Mitgliedschaft verlangen, weil z.B. eine berufliche Neuorientierung ansteht, dann gibt es neben dem Weg der Kündigung auch eine schnellere Lösung. Für die eigene Wohnung wird ein Nachfolger gesucht und gefunden, entweder durch das ausscheidende Mitglied selbst, die Genossenschaft oder auf Wunsch von der LTG. Der Nachfolger übernimmt die Einlage und damit auch das Nutzungsrecht.