Wie funktioniert die Genossenschaft ?

Jede Genossenschaft hat ihre „Spielregeln“

Das deutsche Genossenschaftsgesetz ist die rechtliche Grundlage jeder Genossenschaft. Es trat – nach verschiedenen Vorläuferregelungen - zum 1. Oktober 1889 in Kraft und regelt alle rechtlichen Grundlagen. Damit ist gesichert, dass jede Genossenschaft nach transparenten Regeln funktioniert.

Die von LTG gestarteten Genossenschaften sind zunächst einmal eine leere Hülle. Die LTG Wohnen ist der Projektentwickler und stellt am Anfang den Vorstand der Genossenschaft.

Sie findet das Grundstück, erstellt eine Planung und die langfristige Finanzierung für das genossenschaftliche Wohnprojekt. 

Mit dieser Planung und den wirtschaftlichen Daten wirbt die LTG Wohnen um den Beitritt von Mitgliedern zur Genossenschaft. Bei ausreichender Mitgliederzahl beginnt der Bau. 

Bis zum Einzug in die Wohnungen liegt die bauliche Steuerung weiter bei der LTG Wohnen. Ab dem Einzug übernehmen die Mitglieder allein die Verantwortung für ihre Genossenschaft in vollständiger Selbstbestimmung.​

Der Vorstand vertritt die Genossenschaft nach außen​

Über einen Prüfungsverband wird die Genossenschaft regelmäßige kontrolliert.​

Die Satzung ist eine Art Verfassung der Genossenschaft und regelt die wichtigsten Belange​

Generalversammlung aller Mitglieder stimmt über die Themen der Genossenschaft ab​